VERLETZUNG DER DSGVO – WOLLT IHR DAS VER-ANTWORTEN?
In eurer Datenschutz-Erklärung steht – oder muss/sollte der folgende Absatz stehen:
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Für jeden Beitrag in Euren „Sozialen Medien“ – vor allem für Beiträge mit Bild – ist dieser Satz genau so gültig.
Aber es ist nicht möglich die Löschung oder Berichtigung zu erfüllen, sobald die Daten an Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp übergeben wurden.
(www.verbraucherzentrale.de: Faktenblatt Soziale Medien und DSGVO // Hier kommt hinzu, dass es für die Betroffenen selbst ungenügend war Auskunft zu erhalten. Als Betreiber eines „social media Profils“ steht man dann als Einrichtung selbst in der Haftung gegenüber den Rechten der Betroffenen.)
Dazu kommen hundertfache Verletzungen des Urheberrechts (PDFs, Bilder von Zeitschriften, Bilder aus Bild-Datenbanken etc.).
Und die Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.
Wer kennt das nicht? Auf öffentlichen Veranstaltungen werden wir zahlreich von den Umstehenden auf Videos sowie Fotos abgelichtet und direkt „live“ ins Netz geladen. Das Recht am eigenen Bild existiert für die meisten nicht mehr. Dabei ist der Übergang von der „privaten“ zur „kommerziellen“ Nutzung vollkommen fließend.
ABER ALLE MACHEN ES DOCH …
… nur weil es die Mehrheit macht – ist es deswegen nicht richtig, wichtig oder wahr.